Leiterprüfung

Die Gefahr von Arbeiten auf Leitern wird oftmals unterschätzt. Die überwiegende Anzahl
der Unfälle ist auf das Fehlverhalten der Benutzer oder Vorschäden an Leitern zurückzuführen. In der BGV D 36 sind die wichtigsten Regeln für das sichere Benutzen von Leitern und Tritten zusammengefasst.


In § 29 wird gefordert, daß jeder Unternehmer eine geeignete Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte regelmäßig auf den ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Wir führen gerne in Ihrem Unternehmen oder in unserem Hause
eine Überprüfung Ihrer Steiggeräte durch.

Wir prüfen Steiggeräte:
- Leitern, Tritte, Fahrgerüste
• BGV-D36/GUV-VD36

Sie erhalten
- qualifizierte Inspektion
- ordnungsgemäßes Prüfprotokoll
- mit Handlungsempfehlungen
- offizielle Prüfplakette

Auf Wünsch
Reparatur, Austausch der defekten Bauteile durch unser Montageteam.


Zertifikat




   
   
1996-2015 Regalbau - Jabczynski    
   
   
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